Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 2. März 2010 die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Da diese Regelungen zu weiten Teilen eine Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG darstellen, hat das Bundesverfassungsgericht damit indirekt auch Maßstäbe für die Vorratsdatenspeicherung in Europa gesetzt. Der Beitrag untersucht die Bezüge dieses Urteils zur europäischen Ebene und die möglichen Auswirkungen auf diese.