Vollständiger Impfschutz nach den STIKO-Empfehlungen als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und JugendlicheAktualisierte Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (März 2015)Complete immunization according to the STIKO recommendations as prerequisite for attendance at community facilities by children and adolescentsUpdated statement of the German Academy for Pediatrics and Adolescent Medicine (March 2015)

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作者
M. Gahr
机构
[1] Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V.,
关键词
Infektionskrankheiten; Übertragung; Krankheitsausbruch; Prävention & Kontrolle; Verbindliche gesetzliche Regelungen; Infectious diseases; Transmission; Disease outbreaks; Prevention and control; Legally binding regulations;
D O I
10.1007/s00112-015-3364-1
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学科分类号
摘要
Die Übertragung von Infektionskrankheiten ist in Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund der engen Kontakte sehr begünstigt. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat bereits 2009 gefordert, die Aufnahme von Kindern in Krippen, Kindergärten und Schulen von einem kompletten, nach STIKO-Empfehlungen durchgeführten Impfschutz abhängig zu machen, was jedoch bisher nicht umgesetzt wurde. Die aktuelle Masernepidemie in Deutschland gibt Anlass, diese Forderung zu erneuern. Ein ungeimpftes Kind kann beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zum einen sich selbst, zum anderen andere ungeschützte Kinder anstecken. Dabei sind insbesondere aufgrund von Kontraindikationen nichtgeimpfte, aber auch noch unvollständig geimpfte Kinder im 1. und 2. Lebensjahr gefährdet. Die Kommission fordert: 1) eine Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchimpfungsrate, 2) einheitliche Regelungen der Länder bezüglich Impfstatus zu Aufnahme und Verbleib in Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur Aufklärung der Eltern, 3) die kassenärztlichen Vereinigungen auf, die Ärzte dazu anzuhalten, alle empfohlenen Impfungen anzubieten, 4) die Wahrnehmung ärztlicher Aufklärungspflichten zum Impfen und 5) die Wahrnehmung der elterlichen Sorgepflicht, Kinder durch Impfen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zu schützen.
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