„Wem nicht zu raten ist, dem ist nicht zu helfen“, sagt ein deutsches Sprichwort. Umfassende Beratung und intensive Aufklärung vor Behandlungsbeginn sind gerade in Zeiten des Patientenrechtegesetzes unerlässlich. Die sorgfältige Dokumentation und korrekte Abrechnung dieser Dienstleistung ist die logische Konsequenz.