Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Möglichkeiten zur umweltverträglichen Beeinflussung
des Biomasseanbaus durch die Standortsteuerung von Biomasseanlagen. Hintergrund ist eine erhebliche Zunahme
des Energiepflanzenanbaus in einigen Regionen Deutschlands, die sich negativ auf Natur und Landschaft auswirkt.
Der zunehmende Energiepflanzenanbau hängt eng mit der erhöhten Nachfrage durch die steigende Anzahl
von Biomasseanlagen zusammen. Rechtlicher Anknüpfungspunkt hierfür ist insbesondere §35
Abs. 1 Nr. 6 b) BauGB, wonach die Errichtung privilegierter Anlagen im Außenbereich nur zulässig
ist, wenn die eingesetzte Biomasse überwiegend aus der näheren Umgebung der Anlage stammt. Aus
Sicht des Schutzes von Natur und Landschaft stellt sich daher die Frage, inwieweit durch eine räumliche
Steuerung der Biomasseanlagen indirekt zugleich auf eine umweltgerechte räumliche Verteilung der für
den Biomasseanbau in Anspruch genommenen Ackerflächen hingewirkt werden kann. Der Beitrag knüpft
an Teil 1 dieses Artikels im vorigen Heft an, der sich mit der (direkten) planungsrechtlichen Steuerung
der Anbauflächen und ihrer Bewirtschaftung befasst.