Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten hinsichtlich der Ausübung ärztlicher Maßnahmen ist umfassend. Einschränkungen bestehen jedoch in Grenzbereichen, z. B. beim Verlangen auf eine aktive Tötung durch den Arzt. Der Beitrag erläutert die strafrechtlichen Grenzen einer Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB). Dabei wird ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Arztes gegenübergestellt einer (noch) zulässigen Sterbehilfe. Ein gesonderter Abschnitt befasst sich mit den Grenzen des Selbstbestimmungsrechts bei schwerstgeschädigten Neugeborenen. Schließlich werden Reformbestrebungen dargestellt, soweit diese zu einer Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten auf einen „menschenwürdigen Tod“ führen sollen.