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- [2] Mehr Forschung für die PrimärversorgungInterview mit Prof. Martin Scherer, geführt von Dr. Leonor HeinzMore primary care researchInterview with Prof. Dr. Martin Scherer, conducted by Dr. Leonor Heinz Zeitschrift für Allgemeinmedizin, 2024, 100 (8): : 417 - 419
- [3] Fischzucht unterliegt nicht der Abwasserabgabe, wenn sie in einem Gewässer betrieben wird. Bei einer durch eine im Durchflussprinzip betriebenen Fischzuchtanlage wird die natürliche Gewässerfunktion grundsätzlich nicht unterbrochen. Mit einer Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Driewer Natur und Recht, 2005, 27 (11) : 721 - 724
- [4] Eine Hütte im Außenbereich, die der Durchführung von Festen und anderen geselligen Veranstaltungen dient, ist nicht schon dann nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert, wenn sie von einer Gemeinde als kommunale Einrichtung betrieben wird. Die Übernahme einer solchen Hütte als kommunale Einrichtung steht einer Abbruchsanordnung nicht entgegen Natur und Recht, 2004, 26 (6) : 383 - 386
- [5] NACH WELCHEM ZEITRAUM KANN NOCH EIN MALARIASPATREZIDIV AUFTRETEN - DER DURCH DIE ZAHLREICHEN VEROFFENTLICHUNGEN HORINGS BEKANNTEN ANSICHT, DASS EINE MALARIA TERTIANA NACH SPATESTENS 2 JAHREN ALS ERLOSCHEN ZU BETRACHTEN IST, DASS EINE M-TROPICA UBERHAUPT NICHT ZU SPATREZIDIVEN FUHREN KANN, DASS ABER HOCHSTENS DIE QUARTANAFORM NOCH NACH VIELEN JAHREN REZIDIVIEREN KANN, STEHEN DIE HAUFIGEN BEOBACHTUNGEN VON ARZTEN IN DER PRAXIS UND VON PATIENTEN GEGENUBER, DIE NACH 4, 6, 8 UND MEHR JAHREN NOCH REZIDIVE GESEHEN BZW SELBST UBERSTANDEN HABEN - MEISTENS IST IN DIESEN FALLEN DER ERREGERNACHWEIS NICHT GEFUHRT - IST DIE OBEN GENANNTE ANSICHT HORINGS ALLGEMEIN ANERKANNT DEUTSCHE MEDIZINISCHE WOCHENSCHRIFT, 1951, 76 (12) : 379 - 379
- [6] Wird für ein Straßenbauvorhaben die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen (§ 11 ROG, § 10 LPlG LSA), so ist diese Entscheidung wegen des Wegfalls der Pflicht zur Beachtung jenes Ziels (§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG) im Rahmen der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss inzident auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen Natur und Recht, 2005, 27 (12) : 777 - 779
- [7] 'ART OF LOTTE LEHMANN MOZART NOZZE DI FIGARO--O SAUME LANGER NICHT WEBER FREISCHUTZ--WIE NAHTE MIR DER SCHLUMMER ... LEISE, LEISE, FROMME WEISE WAGNER TANNHAUSER--ALMACHTGE JUNGFRAU HOR MEIN FLEHEN LOHENGRIN--DU ARMSTE KANNST WOHL NIE ERMESSEN GUTN ABEND MEISTER MEISTERSINGER--O SACHS, MEIN FREUND WALKURE--DU BIST DER LENZ THOMAS MIGNON--KENNST DU DAS LAND MIGNON--DORT BEI IHM IS SIE JETZT ... SIE WIRD GELIEBT GOUNOD FAUST--ICH GAB WAS DRUM ... ES WAR EIN KONIG IN THULE OFFENBACH CONTES DHOFFMANN--SIE ENTFLOH, DIE TAUBE SO MINNIG GIORDANO ANDREA CHENIER--VON BLUT GEROTET WAR MEINE SCHWELLE GODARD JOCELYN--AM STILLEN ZUFLUCHTSORT'I ASSOCIATION FOR RECORDED SOUND COLLECTIONS-JOURNAL, 1978, 10 (01): : 78 - 81