Der neue Hausarzt-EBM beinhaltet nicht nur eine (eigentlich überflüssige) Neugestaltung der bisherigen Abrechnungspositionen. Er bringt auch in zwei Bereichen neue Abrechnungspositionen, die es dem Hausarzt ermöglichen, Leistungen in Rechnung zu stellen, die bisher weitestgehend gratis erbracht wurden. Gemeint sind die Leistungen in den beiden neuen Abschnitten 3.2.4 „Hausärztliche geriatrische Versorgung“ und 3.2.5 „Palliativmedizinische Versorgung“. In beiden Fällen können die Leistungen ohne den Nachweis zusätzlicher Qualifikationen erbracht und berechnet werden.