Die in Art. 3 Abs. 4 der EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt vorgesehene Zweimonatsfrist ist eine zwingende Frist. Zur Frage, was der „Bescheid“ bei einer stillschweigenden Ablehnungsentscheidung ist. Zulässigkeit einer nationalen gesetzlichen Fiktion, dass erst das zweimonatige Schweigen als Ablehnungsentscheidung gilt

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机构
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D O I
10.1007/s10357-005-0671-7
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