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- [3] Die Befugnis zur einfach-gesetzlichen Ausgestaltung der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes i.S.d. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG – zugleich ein Beitrag über Inhalt und Reichweite des abweichungsfesten Kerns der Landschaftsplanung gemäß § 8 BNatSchG 2009 Natur und Recht, 2010, 32 (3) : 171 - 179
- [4] Ein Zusammenwachsen mehrerer Betriebe unter dem Gesichtspunkt einer Funktionseinheit zu einem Einkaufszentrum i.S. des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO kommt nur in den Fällen in Frage, in denen damit eine Größenordnung erreicht wird, die deutlich über der eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs i.S. des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauNVO liegt Natur und Recht, 2006, 28 (8) : 534 - 534
- [5] Voraussetzungen für die Durchführung und Abrechnung von Akupunkturleistungen nach der Qualitätsvereinbarung-Akupunktur SGB V §106a Abs. 2 S. 1 (i.d.F. des GMG v. 14.11.2003, inhaltsgleich mit §106d Abs. 2 S. 1 in der ab 1.1.2017 geltenden Fassung des SGB V); SGB X §§63 Abs. 1 S. 2, 41 Abs. 1 Nr. 3 i.V. mit Abs. 2; EBM-Ä; Qualitätsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach §135 Abs. 2 SGB V Medizinrecht, 2019, 37 (9) : 745 - 750